AGB

I. Allgemeines 

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Business Excellence Network GmbH, im folgenden BEX genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Wir erkennen Sie auch dann nicht an, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen BEX und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Mündliche Abreden sind unwirksam.

3. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

II. Produktbeschreibung 

Wir haften für die Güte und Beschaffenheit unserer Produkte ausschließlich auf der Grundlage der Produktbeschreibungen, die entweder der Warenlieferung beigefügt sind oder für die Beschreibungen in unserem Haus oder auf unserer Internet-Seite (https://www.businessexcellence-network.com/) für den Kunden vor Erwerb des Produktes einsehbar sind. Darüber hinaus sind öffentliche Äußerungen von BEX, Herstellern und Gehilfen unverbindlich und entfalten keinerlei Rechtswirkungen.

III. Angebote

1. Die Angebote von BEX sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von BEX.

2. Es bleibt uns vorbehalten, für einzelne technische Gebiete diese Geschäftsbedingungen durch Sonderbedingungen zu ergänzen oder abzuändern.

3. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von BEX gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

IV. Lieferungen 

1. Die von uns angegebenen Liefertermine werden möglichst eingehalten. Sie sind aber auch unverbindlich, es sei denn, dass wir sie als besondere schriftliche Zusicherung gekennzeichnet haben oder ein Fixgeschäft vereinbart wurde. 

2. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als ein besonderes Geschäft im Sinne dieser Bedingung.

3. Bei anderen Verkaufsbedingungen gelten die Bestimmungen der "EKlauseln" der Incoterms 2000 in der jeweils aktuellen Neufassung. Diese von der internationalen Handelskammer festgesetzten Regeln gelten als Teil unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Incoterms 2000 sind als ICC (IntHK-Publikationen Nr. 560 ED) erhältlich.    Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache, an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.  Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Die Versandkosten sind grundsätzlich vom Käufer zu tragen.  Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4. Nimmt der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die gekaufte Ware nicht ab, oder erklärt er schon vorher ausdrücklich, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann BEX Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt im Regelfall ohne

besonderen Nachweis 30 % der Kaufpreissumme. Es bleibt dem Käufer jedoch unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Nichtabnahme der Ware (Annahmeverzug) keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von BEX in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. 

5. Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, in der Regel 2 Wochen, möglich. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen sind in jedem Fall ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es sich bei dem erteilten Auftrag um eine besondere Einzelfertigung oder -beschaffung handelt. 

6. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches von BEX liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, sobald solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.  Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von BEX zu vertreten, wenn sie während einer bereits eingetretenen Verzögerung entstehen. Von BEX werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden weit möglichst mitgeteilt.

V. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel

1. Ein Käufer, der Verbraucher ist, hat das Recht, seine auf dem Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt in Ausübung des Widerrufsrecht bei einem Bestellwert bis zu 40 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Bei einem Bestellwert über 40 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

VI. Vertraglicher Haftungsausschluss 

BEX haftet nicht im Wege des Schadensersatzes für Schäden, die BEX, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.

VII. Eigentumsvorbehalt 

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, vor vollständiger Entrichtung des Kaufpreises BEX einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnungssitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 

3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 1.) oder 2.) dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. 

4. Der Unternehmer ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages wirksam ab, die ihm durch die Weiterveräußerung durch einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer nur zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

VIII. Mängelrüge 

1. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

2. Verbraucher müssen BEX innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei BEX. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen diese Gewährleistungsrechte 2 Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dieses gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

IX. Gewährleistung 

1. Ist der Käufer Unternehmer, leistet BEX für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. BEX ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung auch ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dieses zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dieses gilt nicht, wenn BEX die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

5. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Mängelansprüche - Haftung wegen Vorsatz ist ausgenommen - in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache. Ist der Kunde Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Dieses gilt nicht, wenn der Kunde BEX den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer VIII. Mängelrüge).

6. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist BEX lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dieses auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung vor der Montage der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

7. Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde durch BEX nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 

8. Erhöhte Aufwendungen: Soweit sich Aufwendungen bei Nachbesserung erhöhen, weil die gekaufte Sache z. B. nach Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht wurde, hat die zur Nachbesserung verpflichtete Firma BEX diese erhöhten Aufwendungen nicht zu tragen. 

X. Zahlungsbedingungen 

1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung allgemein gültigen Listenpreise, zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart (Auftragsbestätigung). Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen pp. übernehmen wir nicht. Zollerhöhungen pp. nach Vertragsschluss gehen zu Lasten des Käufers. 

2. Unsere Lieferungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden. Schecks, Wechsel, sonstige Zahlungspapiere werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an deren Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Käufers gehen. 

3. Wird die Zahlungsfrist gem. Ziff. 2. überschritten, stehen BEX folgende Rechte zu: 

4. Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nebst Kosten für ungedeckte Kredite, gegenüber dem Verbraucher, der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. BEX behält sich ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen,

5. Verweigerung weiterer Lieferung oder Lieferung gegen Barzahlung, unabhängig aller bisher erfolgten Zahlungen,

6. Ausübung aller Rechte aus dem erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt,

7. sonstige Geltendmachung aller Forderungen, unabhängig früherer Vereinbarungen und Fälligkeiten.

8. Dem Zahlungsverzug steht ein Antrag auf Insolvenzverfahren, Zahlungseinstellung sowie wesentlicher Veränderungen der vorher angenommenen Vermögens- und Ertragslage gleich. 

9. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch BEX anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückweisungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

10. BEX ist berechtigt, Konzernverrechnungen durchzuführen.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

1. Erfüllungsort ist Göttingen.

2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen BEX und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

3. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Göttingen, Ellwangen oder Berlin nach unserer Wahl ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 

4. Falls Unstimmigkeiten auftreten, wird, soweit ein beiderseitiges Einverständnis besteht, versucht, den Fall durch Schlichtung eines Schiedsgerichts unter Hinzuziehung der örtlichen IHK oder durch Mediation zu erledigen. 

5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

6. Sämtliche Forderungen - ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes - sind bei den Amtsgerichten der Gerichtsstandorte geltend zu machen.

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